Transportabsicherung, Transportbegleitung
Road Security – bei uns steht Sicherheit an erster Stelle!
Dieser Leitsatz schenkt uns das Vertrauen der bescheidausstellenden Behörden und war ausschlaggebend für das Erreichen großzügiger Fahrzeitenregelungen und Tunnelverordnungen in Zusammenarbeit mit den Ämtern der Landesregierungen und dem Autobahnerhalter ASFINAG.
Österreich hat europaweit eine Vorreiterrolle inne als einziger Staat, in dem die Absicherung von Sondertransporten bereits seit über 15 Jahren gänzlich durch private Straßenaufsichtsorgane durchgeführt wird. Die jahrzehntelange Erfahrung der Fellner GmbH war für die Umsetzung dieses Privatisierungsmodells maßgeblich. Viele weitere positive Reformen konnten von KommR Johann Fellner als Fachverbandsobmann der Berufsgruppe des Allgemeinen Verkehrs der Wirtschaftskammer Österreich verwirklicht werden. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Verkehrsbehörden und der Wirtschaftskammer hat zu einer wesentlichen Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Österreichs Straßen geführt.
Die professionelle Abwicklung der Sondertransportabsicherungen und das harmonische Zusammenwirken zwischen Behörden, Transporteuren und Absicherungsorganen ist die Grundvoraussetzung, dass die derzeit gültigen Fahrzeitregelungen und die an die Verkehrsgeographie angepassten Begleitauflagen über einen langen Zeitraum Gültigkeit haben werden.
Beeidete Organe
Private beeidete Straßenaufsichtsorgane fungieren als vom Land „beliehene“ Organe, die im Zuge der Transportabsicherung hoheitliche Aufgaben übernehmen. Sie unterliegen der Amtshaftung und sind im Rahmen ihrer Tätigkeit anderen Organen der Straßenaufsicht wie der Polizei gleichgestellt. Gemäß der 22. KFG Novelle ist es privaten beeideten Straßenaufsichtsorganen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt "Blaulicht" zu verwenden:
- Als Hauptverantwortliches STAO bei Begleitungen der Stufe 4
- Punktuell an gefährlichen Stellen. Nach dem Passieren der Gefahrenstelle müssen die blauen Drehleuchten unverzüglich entfernt werden.
STAO-Ausbildung in Österreich
Voraussetzungen:
- Lenkerberechtigung für die Gruppe C und E
- Österreichische Staatsbürgerschaft, Leumundszeugnis
- Intensiver Ausbildungskurs (KFG, StVO, Verkehrsgeographie, Ladungssicherung, Fahrzeugtechnik, Verwaltungsrecht, Strafrecht, usw.)
- Abschluss des Kurses mit mündlicher und schriftlicher Prüfung
- Nachweis der praktischen Unterweisung an Sondertransportbegleitungen
- Abschluss einer "Amtshaftpflichtversicherung für Organe"
Stufe 4: 2-tägige Zusatzausbildung mit abschließender Prüfung, die nach 6 – monatiger Praxis mit entsprechendem Nachweis absolviert werden kann. Nach bestandener Prüfung kann die Vereidigung bei den neun Ämtern der Landesregierung beantragt werden.
Gültigkeit der Ausweise: 5 Jahre. Bei der Verlängerung ist ein Auffrischungskurs erforderlich.
Widerruf der Vereidigung: Bei mehrmaligem Fehlverhalten kann den beeideten Organen die Vereidigung durch die entsprechenden Ämter der Landesregierung entzogen werden.
"Unsere Mitarbeiter sind
unser größtes Kapital"